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AGB



§ 1 Geltungsbereich

Die Firma HaX Solutions, nachfolgend Anbieter genannt, erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners des Anbieters werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, selbst dann nicht, wenn ihnen seitens des Anbieters nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, daß der Vertragspartner die nachfolgenden AGB nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich dem Anbieter anzuzeigen.

Die aktuellen AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge. Der Anbieter wird diese AGB ständig überprüfen und den sich ändernden Anforderungen, soweit erforderlich, anpassen. Sollten die AGB des Anbieters geändert werden, so werden die neuen Regelungen 2 Wochen nach Bekanntgabe über Veröffentlichung auf den Internetseiten des Anbieters rechtswirksam in alle darauffolgenden Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber dem Anbieter.



§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Die Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.



§ 3 Angebotene Leistungen

a) Leistungsbeschreibung
Der Anbieter entwickelt Software, vertreibt Softwarelizenzen und bietet Servicedienstleistungen. Dies umfasst sowohl die Erstellung individueller Softwarelösungen als auch den Vertrieb von Nutzungslizenzen für Softwareanwendungen.

b) Leistungserbringung
Die Leistung des Anbieters werden von diesem nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Kunden erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung. Eine Gewährleistung der angebotenen Dienste kann jedoch für die Fälle, dass der technische Betrieb aufgrund von Problemen oder Ursachen, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden können und/oder durch höhere Gewalt entstehen, nicht erbracht werden. Der Anbieter wird in solchen Fällen den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen seiner Möglichkeiten wieder herstellen.

c) Änderung des Leistungsangebotes
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Leistung zu verringern. Führt eine Leistungsverringerung dazu, daß das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird, so steht dem Kunden das Recht auf eine angemessene Minderung des Nutzungsentgelts zu. Für den Fall, daß sich die Parteien auf eine derartige Minderung nicht einigen können, steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung zu.



§ 4 Widerrufsrecht

Dem Verbraucher im Sinne der §§ 312 ff. BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe dieser Vorschriften hat er innerhalb 2 Wochen nach Vertragsabschluß die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung an den Anbieter.



§ 5 Obliegenheiten und Pflichten des Kunden

a) Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten
Der Kunde versichert dem Anbieter, dass seine gesamten angegebenen Daten, insbesondere sein Name, seine Adresse, seine Telefonverbindungen und seine Bankverbindungsdaten, sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten Daten unverzüglich an den Anbieter zu übersenden.
Sollte der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, behält sich der Anbieter vor, nach erfolgloser Abmahnung dem Kunden das Vertragsverhältnis zu kündigen.

b) Verschwiegenheitspflicht
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Vertrages erforderlichen und übermittelten Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Sollten die Passwörter durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der Kunde dazu, die daraus entstehenden Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde den Anbieter ausdrücklich frei.

c) weitere Pflichten
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter sachgerecht zu nutzen. Unter einer sachgerechten Nutzung versteht der Anbieter und der Kunde insbesondere:

  • die Unterlassung jeglicher mißbräuchlicher Nutzung
  • die Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen
  • die Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
  • Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von seiten des Kunden erforderlich
  • die Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung anderer oder der Privatsphäre Dritter
  • die Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit und der Sicherheitsvorkehrungen des Systems des Anbieters
  • die Unterlassung von allen Handlungen, die die Datensicherheit gefährden
  • Verpflichtung der Geheimhaltung von Paßwörtern bzw. unmittelbare Änderung des Paßwortes, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten ist
Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist der Anbieter jederzeit berechtigt, daß Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.



§ 6 Rechte des Anbieters

Der Anbieter hat das Recht, die vom Kunden eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn der Anbieter davon ausgehen muß, daß der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist, oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt. Sollten Daten des Kunden oder die Nutzung der Leistung mit illegalen Handlungen verbunden sein, hat der Anbieter das Recht, die Kundendaten an die zuständige Stellen weiterzugeben. Der Anbieter wird des weiteren in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die von den Kunden in EDV-System abgespeicherten Daten aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen können, behält sich der Anbieter vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.



§ 7 Entgeltregelungen

a) Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich auf 1 Monat.

b) Preisänderungen
Die Preise können laufend aktualisiert werden. Preiserhöhungen während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen. Der Anbieter ist u. a. berechtigt, bei einem Wechsel eines direkten oder indirekten Partners aufgrund der damit eventuell bedingten Kostenerhöhung die monatlichen Gebühren zu erhöhen. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil des Vertrages. Der Kunde wird einen Monat vorher direkt per E-Mail über diese Änderung informiert und hat die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Nachricht den Vertrag unverzüglich zu beenden.

c) Zahlungsweise
Durch Erteilung der Einzugsermächtigung werden die monatlichen Entgelte per Bankeinzug vom Konto des Kunden eingezogen. Die Entgelte werden jeweils zum 01. eines Monats im voraus abgebucht.
Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist der Anbieter bis auf Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge im Wege der Einzugsermächtigung, vom Konto des Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Neubestellung abzubuchen. Hierzu werden von dem Kunden bei der Anmeldung alle erforderlichen Daten angegeben. Bei Nichteinlösung des kontoführenden Kreditinstituts bzw. Rückbuchung einer Lastschrift wird eine Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig. Der Server wird unverzüglich für den Gebrauch gesperrt. Erst nach Eingang der offenstehenden Miete zuzüglich der Gebühr von 20 Euro, wird der Server re- bzw. aktiviert.

d) Zahlungsverzug
Sollte der Kunde offene Beträge nicht begleichen, so wird der offene Betrag, sowie diverse Rücklastschriftgebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 Euro unverzüglich dem Wirtschafts- und Inkassounternehmen vorgetragen.



§ 8 Vertragsabschluß, Vertragsdauer und Kündigung

a) Vertragsabschluß
Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt grundsätzlich erst durch die Annahme des Kundenantrages durch den Anbieter zustande. Gegenstand des Vertrages sind alle vom Kunden beauftragten Lizenzen und Leistungen.

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inderjährige dürfen die von dem Anbieter angebotenen Dienste/Verträge nicht ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen/abschließen. Diese unterschriebene Zustimmung ist schriftlich und eigenständig an den Anbieter zu senden. Eine Übermittlung per E-Mail reicht nicht aus. Der Kunde bzw. der Erziehungsberechtigte haftet für falsche Angaben. b) Vertragsdauer und Kündigung
Ein zeitraumgebundener Vertrag wird mit einer ersten Vertragsperiode von 1 Monat geschlossen und verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils einem weiteren Monat, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich per Post oder per Fax zum Ende einer Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende.

c) außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde im Sinne des § 626 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis über den maßgebenden Grund möglich. Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen.



§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit soweit die Verletzung nicht die Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten des Anbieters betrifft. Unter Kardinalpflichten fallen die Hauptleistungspflichten des Providers, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages sicherstellen. Wesentliche Pflichten sind die Nebenpflichten, die wiederum als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung angesehen werden müssen.

Der Anbieter schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf eine Entschädigung aus, solange er die Systemausfälle nicht zu vertreten hat bzw. sie nicht grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Des weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und vom Anbieter nicht zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System des Anbieters gespeicherter Daten.

Eine Rückvergütung von ggf. vorausgezahlten Entgeltzahlungen bei Ausfällen aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung wird nur dann gezahlt, wenn der Zeitraum des Ausfalls sich über mehr als 2 vollständige Werktage erstreckt.

Ausgenommen vom Haftungsausschluß sind die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, die Haftung von Folge- oder Mangelfolgeschäden und die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG).

Die Haftung des Anbieters ist auf einen Höchstbetrag von 150 Euro je Schadensfall begrenzt.



§ 10 Schlußbestimmungen

a) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

b) anwendbares Recht
Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht unter ausdrücklichem Ausschluß der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes.

c) Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, sind für alle Rechtsstreitigkeiten die Gerichte am Sitz des Anbieters in Karlsruhe zuständig.

d) Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist Karlsruhe.